Das Besoldungsgespräch der Gewerkschaften mit Hendrik Wüst (MP) und Dr. Marcus Optendrenk (FM), den Vertretern der Landesregierung, verlief positiv.
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Sofern das Kabinett dem Gesetzesentwurf von den Ergebnissen der Besoldungsgespräche vom 12.12.2023 zustimmt, wird die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie 1:1 für aktive Beamtinnen und Beamten erfolgen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger würden diese in Höhe des individuellen Ruhegehaltssatzes (max. 71,75 %) erhalten.
Die Auszahlung wird aller Voraussicht nach im Januar 2024 erfolgen.
Im Februar wird es erneut Gespräche bezüglich der Übernahme des Sockels ab 11/2024 (200€) und linearer Kompetente (+5,5%) ab 02/2025 geben, weil hier wegen des Abstandsgebots gerechnet werden muss, ob das Alimentationsprinzip durch den Sockel gerissen wird.
Dem Ministerpräsidenten ist es wichtig, dass die Übertragung auf die Besoldungstabellen erfolgt.