TARIFERGEBNIS AUCH FÜR BEAMTE UND VERSORGUNGSEMPFÄNGER

Das Besoldungsgespräch der Gewerkschaften mit Hendrik Wüst (MP) und Dr. Marcus Optendrenk (FM), den Vertretern der Landesregierung, verlief positiv.

Roland Staude und Himmet Ertürk v.l.

Sofern das Kabinett dem Gesetzesentwurf von den Ergebnissen der Besoldungsgespräche vom 12.12.2023 zustimmt, wird die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie 1:1 für aktive Beamtinnen und Beamten erfolgen.  Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger würden diese in Höhe des individuellen Ruhegehaltssatzes (max. 71,75 %) erhalten.

Die Auszahlung wird aller Voraussicht nach im Januar 2024 erfolgen.

Im Februar wird es erneut Gespräche bezüglich der Übernahme des Sockels ab 11/2024 (200€) und linearer Kompetente (+5,5%) ab 02/2025 geben, weil hier wegen des Abstandsgebots gerechnet werden muss, ob das Alimentationsprinzip durch den Sockel gerissen wird.

Dem Ministerpräsidenten ist es wichtig, dass die Übertragung auf die Besoldungstabellen erfolgt.

2 Kommentare zu „TARIFERGEBNIS AUCH FÜR BEAMTE UND VERSORGUNGSEMPFÄNGER“

  1. Hans-Joachim Sauermann

    Hallo,
    das Ergebnis für Versorgungsempfänger ist ein Witz. Ich bezahle ja auch nicht nur die Höhe meiner Versorgung bei der Inflation.
    Hans-Joachim Sauermann

    1. Das Tarifergebnis ist ein Kompromiss. Es war nicht mehr zu erreichen. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie nur anteilig. Wir haben zu den Streikaktionen immer alle Mitglieder aufgerufen. Es war bei keiner Aktion ein Versorgungsempfänger dabei. Wenn man mehr erreichen will muss man sich auch an den Streikaktionen beteiligen.

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