Zugang zur elektronischen Patientenakte für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab 2025

Beamte und Versorgungsempfänger sollen ab dem Jahr 2025 Zugang zu der elektronischen Patientenakte erhalten. Dies wird über die jeweiligen privaten Krankenversicherungen organisiert.

Weitere Informationen findet Ihr hier und die Information der Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt könnt Ihr hier nachlesen.

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