

Einkommensrunde 2025/2026 mit der Tdl
10.02.2026 ganztägiger Warnstreiktag und
Großdemonstration in Düsseldorf
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 15./16. Januar 2026 zur Einkommensrunde 25/26 kein Angebot vorgelegt. Die Arbeitgeberseite erkennt die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nicht im Geringsten an. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder blockiert! Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen scheint bei der TdL nicht vorzukommen.
Wir rufen alle Mitglieder der vdla gewerkschaft, Fachgruppe Köln zum Warnstreik am 10.02.2026 auf.
Wir treffen uns am 10.02.2026, ab 08:00 Uhr vor dem Haupteingang der Uniklinik Köln
und fahren um 09:00 Uhr nach Düsseldorf,
versammeln uns ab 10:00 Uhr (dbb-Auftaktkundgebung ab ca. 11:00 Uhr),
in Düsseldorf, Jägerhofstraße, vor dem Finanzministerium. Danach demonstrieren wir zum Landtag (Abschlusskundgebung ab ca. 13:00 Uhr).
Kolleginnen und Kollegen, die noch kein Mitglied sind, können auch noch am 10.02.2026 Mitglied werden und mitmachen.
Es sind alle Mitglieder (Uniklinik Köln und Tochtergesellschaften, Senioren, BR Köln, TH Köln, Universität zu Köln, etc.) der Fachgruppe Köln aufgerufen sich am Warnstreik zu beteiligen, denn nur wenn wir uns stark zeigen wird es ein akzeptables Ergebnis geben.
Wir fordern:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
- Erhöhung aller Zeitzuschläge in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunkte
- Laufzeit 12 Monate
Weiterhin erwarten wir:
- Angleichung Tarifgebiet Ost an West (z.B.) Regelung zur Unkündbarkeit
- stufengleiche Höhergruppierung und Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen nach dem Vorbild des TVÖD
- ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder
- Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung Länder
- vollständigen Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
- Übernahme von Azubis in Stufe 2 nach erfolgreicher Ausbildung
- Übernahme des Deutschlandtickets oder Tankkostenzuschuss von 50 Euro
- zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger der Länder und Kommunen
Herausgeber: dbb, Geschäftsbereich Tarif, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Tel. 030.40 81-54 00, Fax 030.40 81-43 99, E-Mail tarif@dbb.de, V.i.S.d.P. Ulrich Hohndorf, Leiter Geschäftsbereich Tarif
Für die Beschäftigten im Klinikum gilt:
Zur Sicherstellung der für die Bevölkerung lebenswichtigen Betriebsvorgänge in der UK-Köln hat die vdla gewerkschaft mit der Dienststelle eine Notdiensvereinbarung getroffen.
Diese Beinhaltet die Verpflichtung definierter Dienste zum Notdienst. Wer zum Notdienst verpflichtet ist darf nicht am Warnstreik teilnehmen.
Muss ich das Zeiterfassungsgerät betätigen?
Wenn die Arbeitskampfmaßnahme den ganzen Arbeitstag andauert, besteht unbestritten keine Verpflichtung, das Zeiterfassungsgerät zu betätigen.
Es wird immer während der Arbeitszeit gestreikt. Wer sich ausstempelt, ist aber in Freizeit. Es reicht, sich mündlich „zum Streik“ abzumelden.
Mit freundlichem Gruß
Martin Sütterlin
